Neu ab 2015.
Marketing und Kommunikation sind in ständiger Weiterentwicklung. Was gestern „en vogue“ war, ist heute schon Schnee von Gestern. Das Studium „Marketing-Kommunikation“ wird per seinem Lehrplan und den Dozenten aus der Praxis stetig den Veränderungen angepaßt.
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18 Monate statt 2 Jahre
Bei unveränderten Lehrinhalten wird die Studienzeit um 6 Monate verkürzt. Gleichzeitig werden damit die Gesamt-Studiengebühren von bisher 7.080 € auf 6.750 € gesenkt.
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3 x im Monat Samstags
Mit vermehrten Doppel-Vorleseungen an Samstagen (9:30-14Uhr) werden für Studierende und deren Arbeitgeber die Belastungen während der Woche reduziert. Gleichzeitig reduzieren sich Anfahrtzeiten und -kosten.
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Samstags-Workshops
Ca. 1 x im Monat wird es ganztägige (9:30-17 Uhr) Workshops geben, um die Praxisorientierung noch zu erhöhen. Hierzu sind auch Unternehmen eingeladen, sich mit Cases zu beteiligen.
Fakten im Überblick:
- Weiterbildungsdauer: 18 Monate
- Vorlesungen: Freitags von 16:15-20:30 Uhr plus Diskussion 3 x im Monat Samstags (Doppelvorlesungen) 9:30 - 14:00 Uhr, plus spezielle Samstags-Workshops (1 x im Vierteljahr) 9:30 - 17:00 Uhr
- Ferien: analog zur hessischen Ferienordnung
- Start: Voraussichtlich März 2020, für Bekundung von Interesse bitte eine e-mail an verwaltung@akademie-frankfurt.de. Sie erhalten dann rechtzeitig die Anmeldeunterlagen.
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Kosten (Teilzahlung über 18 Monate): monatlich 375 EURO (gesamt: 6.750,00 EURO)*
+ Einschreibgebühr Euro 185,00*
+ Prüfungsgebühr Euro 595,00* (staatliche Abschlussprüfung)
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Abschluss: staatliche Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Kommunikationswirt/In
Der Studiengang startet mit maximal 25 und mindestens 12 Studierenden. Bei mehr Bewerbern erfolgt die Zulassung nach Eingangsdatum der verbindlichen Einschreibung. Bitte beachten Sie die Studien- und Prüfungsvoraussetzungen.
* Stand August 2015 / Änderungen vorbehalten
Wer sollte den Studiengang besuchen?
Generell bietet die Akademie jedem, der nach dem Abitur oder der mittleren Reife eine Lehrausbildung absolviert hat bzw. im Bereich des Marketings und der Kommunikation tätig ist, die Möglichkeit seine praktische Ausbildung um das notwendige theoretische Wissen zu erweitern. Somit ist die Akademie ideal für z.B. Werbekaufleute, Mediengestalter oder Büro-/Industriekaufleute, die im Bereich des Marketing bzw. der Kommunikation tätig sind oder sein wollen. Darüber hinaus bietet die Akademie das richtige Angebot für alle, die im Marketing- oder Kommunikationsbereich tätig sind oder sein wollen und denen für die nächsten Karriere-Schritte die dafür notwendige Fachwissens-Basis fehlt.
Voraussetzungen – Übersicht im Detail
Voraussetzungen – Übersicht im Detail
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Studienabschluss:
Das Studium schließt mit einer staatlichen Prüfung mit der Bezeichnung Staatlich geprüfter Kommunikationswirt / Staatlich geprüfte Kommunikationswirtin ab.
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Voraussetzungen, die wesentlich für die Zulassung und Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung sind (siehe hierzu auch Fragen & Antworten zu den Zulassungsbedingungen):
- Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung plus mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation**
bzw.
mittlere Reife plus mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation
- oder Hochschul-/Fachhochschulreife plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung plus mindestens
ein Jahr Berufstätigkeit*** im Bereich der Marketing-Kommunikation**
- oder
Bewerber mit Fachhochschul- oder Hochschulreife können bei Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit und einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung zugelassen werden.
Anmerkung: Studierende, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, brauchen
zwingend eine Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der mittleren Reife bzw. Hochschulreife belegt.
Bitte beachten Sie auch die
Prüfungsordnung.
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Bewerbungsverfahren:
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze, so werden die verfügbaren Plätze nach einem Auswahlverfahren vergeben. Hauptkriterium für die bevorzugte Vergabe von Studienplätzen ist bei gleicher Qualifikation der Eingang der verbindlichen Anmeldung. Daneben können z.B. Alter, Schulabschluss, bisherige Ausbildung, und praktische Berufserfahrung im Bereich der Marketing-Kommunikation herangezogen werden.
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Anmeldefrist:
Bewerbungen für den nächsten Semesterbeginn können jederzeit eingereicht werden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen entsprechend der Studienvoraussetzungen (bezogen auf die staatliche Abschlussprüfung).
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Förderung - Begabtenförderung oder Meister-BAföG:
Studierende mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf (kfm. Lehre) werden über die "Begabtenförderung berufliche Bildung" finanziell unterstützt. Der Antrag ist vor Studienbeginn zu stellen.
Die Weiterbildung an der Frankfurter Akademie für Marketing-Kommunikation ist nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) förderfähig durch das so genannte
Meister-BAföG. Interessenten an einer Förderung über Meister-BAföG in Hessen wenden sich an die Studentenwerke in Frankfurt, Darmstadt, Gießen, Kassel oder Marburg oder im Internet an www.meister-bafoeg.info oder sprechen Sie hierzu die Akademieleitung an.
Das förderwürdige Studium liegt weit über den gesetzlichen Anforderungen von mindestens 400 Stunden. Auch die gesetzliche Norm von mindestens 150 Unterrichtsstunden innerhalb von 8 Monaten wird an der Akademie für Marketing-Kommunikation bereits im ersten Semester mehr als erfüllt. Das Studium endet mit der Staatsprüfung und ist damit
nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Absolventen tragen den Titel „Staatlich geprüfte/r Kommunikationswirt/in“.
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Weitere Auskünfte: Über unser
Sekretariat bzw. die
Akademie-Leitung.
** Der Bereich Marketing-Kommunikation ist definiert als qualifizierte Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines marketingtreibenden Unternehmens
*** Aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem staatlichen Schulamt wird hier in Abweichung zur amtlichen Prüfungsordnung nur 1 Jahr Berufstätigkeit (statt 2 Jahren) vorausgesetzt.